Gas - ganz sicher
Wussten Sie schon, das Sie als Hauseigentümer oder Vermieter im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung Ihrer Hausgasleitung verpflichtet sind?
Gasleitungen sind aus hochwertigem Material, das eine lange Lebensdauer gewährleistet. Altersschäden können jedoch nicht vermieden werden besonders dann, wenn Gasleitungen durch Wände und Decken führen. Nicht selten ist eine Zweckentfremdung der Gasleitung als Aufhängung für alle möglichen Dinge zu beobachten.
Erdgas ist völlig ungiftig und ein richtiger Umgang mit Gasgeräten und Gasanlagen garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle Ihrer Gasinnenleitungen.
Spätestens nach 12 Jahren ist eine technische Prüfung der Hausgasleitung durch ein Fachunternehemen mit der entsprechenden Qualifikation vorgeschrieben.
Im Schadensfall muß diese Überprüfung dokumentiert sein um vor Schadensersatzansprüchen sicher zu sein.
Wir sind autorisiert, bei Ihnen diese Prüfung durchführen.